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Zwischenruf: Zur Rolle der Freiwilligkeit in der Jugendbildung

Kooperationen mit Schulen als Herausforderung

Die Kinder- und Jugendbildung folgt ihrer Selbstbeschreibung nach den Strukturcharakteristika Freiwilligkeit, Offenheit, Interessenorientierung und Partizipation. Diese bilden die Grundlage für die pädagogische Ausgestaltung der Angebote. Die Art und Weise sowie das Ausmaß, in dem die Strukturcharakteristika in der Praxis realisiert werden (können), hängt von den jeweils spezifischen pädagogischen Konzepten, Zielsetzungen, praktischen Handlungsweisen, Traditionen und Voraussetzungen der Akteure ab. Die Angebote sollten dabei nicht durch gesetzlich vorgegebene Strukturen oder Curricula bestimmt sein, sondern sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen orientieren (vgl. Transferstelle politische Bildung 2022: 14 f). Freiwilligkeit bezieht sich dabei nicht nur auf die Option der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme, sondern auf ein generell geringes Maß an formaler Verbindlichkeit für die Kinder und Jugendlichen, da sie jederzeit die Möglichkeit haben, neben der Beendigung der Mitwirkung und Inanspruchnahme (Exit-Option) auch das Maß der Mitwirkung und Inanspruchnahme selbst zu wählen (vgl. Sturzenhecker 2006: 180).


Kooperationen mit Schule

Dennoch gewinnt die Zusammenarbeit zwischen außerschulischer politischen Kinder- und Jugendbildung und Schule in den letzten 20 Jahren an Bedeutung. Insbesondere durch die PISA-Untersuchungen ab dem Jahr 2000 und die damit verbundene Erkenntnis, dass gerade in Deutschland das Bildungsniveau stark vom sozialen Status abhängt, führten zu der Forderung nach mehr gesellschaftlicher Teilhabe aller und mehr Bildungsmöglichkeiten für alle (vgl. Becker 2017: 7). Das Feld Schule reagierte darauf mit schulreformerischen Bestrebungen. Im Mittelpunkt standen hierbei ab 2003 der Auf- und Ausbau von Ganz­tagsschulen. Mit der Etablierung eines ganztägigen, zumindest zeitlich ausgedehnten Schulalltags stellten sich Fragen nach der Gestaltung des Miteinanders in der Schule und nach der Berücksichtigung der Interessen und der Partizipation der Schüler*innen.

Die Zusammenarbeit zwischen den Trägern der außerschulischen politischen Kinder- und Jugendbildung und den Schulen ist bereits seit vor 2003 gängige Praxis (vgl. Schröder et al. 2004: 164 f.) und nimmt weiter zu. So fanden im Jahr 2017 45 % aller Kooperationsveranstaltungen der im Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten zusammengeschlossenen Träger der politischen Bildung mit Schulen statt (vgl. ADB, 2018: 15). Einige Träger haben sich inzwischen sogar auf die Zusammenarbeit mit Schulen spezialisiert, wie z. B. der Politische Arbeitskreis Schulen e. V. (vgl. Becker 2017: 10). In Hinblick darauf, dass der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode von CDU/CSU und SPD vorsieht, dass Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung herangezogen werden können, werden Kooperationen der Akteure weiter…

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Der Autor

Jan-Niklas Kellermann ist wissenschaftliche Hilfskraft am Arbeitsbereich Didaktik der Sozialwissenschaften der Universität Siegen.