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Rechtsgutachten zum sogenannten Neutralitätsgebot


Welche Pflichten entstehen für Organisationen der Demokratie- und Jugendarbeit, wenn sie staatliche Fördermittel erhalten? Und inwieweit darf ein Rechnungshof dazu Stellung beziehen oder ist gar kompetent, diese Frage zu beantworten? Um diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen, hat die Cellex Stiftung, mit Unterstützung der Freudenberg Stiftung, Schöpflin Stiftung und Amadeu Antonio Stiftung, vor dem Hintergrund des Untersuchungsausschuss „Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen …“ im Bundesland Sachsen ein Ende August veröffentlichtes Gutachten in Auftrag gegeben, das die Arbeit der Träger vor Ort stärkt. Erstellt wurde es von Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz a.D..

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2024/08/2024-07-25-Rechtsgutachten-zum-Neutralitaetsgebot-Prof.-Dr.-Hufen-Endfassung-signiert.pdf

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