Brandenburger Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“
Am 1. Juni 2025 startete in Brandenburg eine Petition zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, initiiert von der Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten. Ziel ist es, Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verfassungsrechtlich zu sichern. Trotz der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 fehlt bislang eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz. Eine solche Änderung würde das Kindeswohl bei staatlichen Entscheidungen rechtlich verbindlich machen. Die Petition wird von zahlreichen Organisationen, Fachverbänden und politischen Akteuren unterstützt.
Weitere Informationen zum Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“:
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